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OGH-Urteile
Kostenzuschuss für Prophylaxe?
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die beklagte ÖGK ihrem Versicherten einen Kostenzuschuss für eine Parodontalbehandlung zu leisten hat, die von der Prophylaxeassistentin des behandelnden Zahnarztes durchgeführt worden war. Der Kläger leidet an Parodontitis Grad 3 und 4. Das Erstgericht bejahte diese Frage und verpflichtete die ÖGK zum Kostenzuschuss „im gesetzlichen Ausmaß“. Ganz anders der OGH (10 Ob S54/24z). Bei der Behandlung der Parodontitis Grad 3 und 4, bei der eine therapeutische Intervention im Sinn einer Parodontaluntersuchung und -therapie notwendig ist, handelt es sich nicht um eine prophylaktische Maßnahme, sondern um eine zahnärztliche – allenfalls sogar von einem Spezialisten für Parodontologie durchzuführende – Behandlung des erkrankten Zahnhalteapparats. Die Behandlung des Klägers fällt somit nicht in das Tätigkeitsfeld der Prophylaxeassistenz und darf auch nicht von dieser durchgeführt werden, auch nicht nach Anordnung und unter Aufsicht eines Zahnarztes. Die zum Schutz der Patienten erlassenen berufsrechtlichen Vorschriften sollen nicht dadurch unterlaufen werden, dass sie für die Leistungspflicht des Krankenversicherungsträgers als unerheblich angesehen werden. Die Kompetenzüberschreitung führt laut OGH zu einem Entfall der Zuschusspflicht.