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OGH-Urteile
Mitverschulden nach unbefugtem Betreten?
Der mit hausmeisterlichen Hilfstätigkeiten bei einem Fleischverarbeitungsbetrieb betraute Mann feuerte unbefugt und außerhalb der Betriebszeiten eine bereits seit Jahren stillgelegte Selche des Unternehmens an. Durch Hitze- und Rauchentwicklung entstanden Schäden am Gebäude und an den Einrichtungen. Die Versicherung des Betriebs ersetzte diesem den Schaden, klagte in der Folge aber den Schadensverursacher. Dieser wurde verurteilt, der Feuerversicherung 35.000 Euro zu ersetzen. Dagegen brachte jedoch die Haftpflichtversicherung des Mannes ein Mitverschulden des Fleischverarbeitungsbetriebs vor, dieser hätte Verkehrssicherungspflichten verletzt, etwa indem er bei der Selche keine Warnhinweise aufgestellt hätte.
Der OGH (4 Ob 104/23g) verneinte ein Mitverschulden. Der Beklagte ist nicht schutzwürdig, weil er die Selche unbefugt benützte. Weder gelangte er versehentlich in den Gefahrenbereich, noch fehlte ihm die nötige Einsichtsfähigkeit, um sich selbst vor Schaden zu bewahren. Damit, dass der Beklagte unbefugt ein Feuer in seiner stillgelegten Anlage entzündet, musste der Versicherungsnehmer nicht rechnen.