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Was sich ab Sommer bei Abstimmungen ändert
Neue Regeln für die Hausversammlung
Sie haben die letzten Hausversammlungen auch immer geschwänzt? Die langweiligen Diskussionen und Abstimmungen, bei denen sowieso nie etwas herausgekommen ist, wollten Sie sich sparen?
Dann sollten Sie jetzt weiterlesen, denn der Gesetzgeber will Eigentümer ab Juli motivieren, die Versammlungen besser nicht auszulassen und Abstimmungen nicht fernzubleiben. Hinter den Änderungen für die rund 650.000 Objekte im Wohnungseigentum – vor allem Wohnungen und Reihenhäuser – beziehungsweise deren Eigentümer steckt die Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2022. Im Juli tritt ihr zweiter Teil in Kraft.
Gravierendste Änderung: Es kommt ein neues, zusätzliches Modell für die Ermittlung von Mehrheiten bei Abstimmungen. So wird die Fassung von Beschlüssen in der Eigentümerversammlung oder per Umlaufbeschluss vereinfacht. „Konkret geht es darum, dass die Berechnung der Mehrheit nach Anteilen durch ein Alternativmodell ergänzt wird“, sagt Udo Weinberger, Sprecher der Hausverwalter im Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI).
Bisher war für einen Beschluss zumindest eine einfache Mehrheit von mehr als 50 Prozent aller Miteigentumsanteile nötig, z. B., um eine thermische Sanierung des Hauses zu beschließen. Das Problem: Oft sind die Versammlungen spärlich besucht. Wenn nur die Hälfte der Eingeladenen anwesend ist, kann in der Versammlung kein Beschluss gefasst werden.
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