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KFZ-Versicherung
Noch fahrtauglich?
Wer will schon gern zugeben, dass Kraft, Geschicklichkeit und Fertigkeiten schwinden? Doch es gibt Lebensbereiche, wo man gut daran tut, der Realität ins Auge zu sehen – beispielsweise, wenn es um die Fahrtauglichkeit geht. Denn geringe Sehkraft, mangelnde Reaktionsfähigkeit oder eingeschränkter Bewegungsumfang von Armen und Beinen können im Straßenverkehr verhängnisvoll werden, und es ist kein Kavaliersdelikt, sich im Bewusstsein dessen ans Steuer zu setzen.
Der rechtliche Rahmen für das Fahren im Alter oder auch mit Einschränkungen ist klar abgesteckt – und hat dennoch Spielraum. „Wenn Führerscheinbesitzer – egal, welchen Alters – nicht mehr über die volle gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs verfügen, bietet das Führerscheinrecht verschiedene Möglichkeiten, von Behördenseite auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens darauf zu reagieren. Das kann etwa von Befristungen, Einschränkungen der Lenkberechtigung oder Erteilung von Auflagen bis hin zum Entzug der Lenkberechtigung führen“, heißt es beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (BMK).
Fällt man beispielsweise bei einer Polizeikontrolle auf, ist der Führerscheinentzug möglich bzw. muss man die Fahrtauglichkeit durch Untersuchung bei einem dafür bestellten sachverständigem Arzt für Allgemeinmedizin oder Amtsarzt belegen und ein ausgestelltes ärztliches Gutachten beibringen. Sind weitere Befunde erforderlich, können fachärztliche Stellungnahmen einzuholen sein.
Dazu muss man der Polizei aber erst einmal auffallen. Laut Statistik gab es 2021 – altersunabhängig – insgesamt 2.454 Führerscheinentzüge in Österreich aufgrund gesundheitlicher Nichteignung.