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Steuer-Tipps
Öffi-Ticket versus Pendlerpauschale
Nach Ansicht des Finanzministeriums laut aktualisierter Lohnsteuerrichtlinien ist beim Zusammenspiel von Pendlerpauschale und Öffi-Ticket räumlich darauf zu achten, ob das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Öffi-Ticket den gesamten Arbeitsweg abdeckt. Tut es dies nicht, steht für die nicht umfasste Wegstrecke ein Pendlerpauschale zu.
Es gibt auch eine zeitliche Dimension: Wird dem Arbeitnehmer für mehr als 50 Prozent der Arbeitstage im Monat ein Öffi-Ticket zur Verfügung gestellt, das den Arbeitsweg umfasst, steht kein Pendlerpauschale zu.
Eine erlaubte Bezugsumwandlung liegt übrigens dann vor, wenn der Arbeitgeber bisher einen Fahrtkostenzuschuss für ein öffentliches Verkehrsmittel für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gezahlt hat und stattdessen nun ein Öffi-Ticket zur Verfügung stellt.
„Dagegen liegt ein steuer- bzw. sozialversicherungspflichtiger Bezug vor, wenn die Kosten für das Öffi-Ticket anstatt einer üblichen Lohnerhöhung oder eines Teiles des bisherigen Lohnes übernommen werden“, erklärt Bianca Habitzl, Tax Manager bei Ecovis Austria – hier handelt es sich um eine unerlaubte Bezugsumwandlung.