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OGH-Urteile
Online-Routenvorschläge
Die Eigentümer einiger landwirtschaftlich genutzter Grundflächen sowie von Wald klagten die Betreiberin einer Onlineplattform und App, auf der registrierte Nutzer Wander- und Radfahrrouten online stellen können. Sie forderten die Entfernung der veröffentlichten Routen über ihre Liegenschaften und Unterlassung jeglicher derartiger Veröffentlichung. Der OGH (9 Ob 61/23w) teilte die Ansicht, dass die Routenvorschläge über die landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entfernen sind, nicht aber jene mit Fußgängersymbolen über Waldgrundstücke und Forststraßen. Denn unerlaubt kann die Veröffentlichung nur sein, wenn die Nutzung der Wege unerlaubt ist. Da der Wald nach dem Forstgesetz aber von jedermann betreten werden darf, ist die Kennzeichnung dieser Wege mit einem Wandersymbol nicht rechtswidrig. Anderes gilt für den Wiesenweg. Dass dieser (erst nach Klagseinbringung) als „privat“ gekennzeichnet wurde, führt Nutzern der Plattform nicht ausreichend deutlich vor Augen, dass er nicht benützt werden darf, und gewährleistet nicht, dass sich Nutzer von einer Benützung dieses Weges abhalten lassen. Die Beklagte ist daher zur Entfernung des gesamten Routenvorschlags zu verpflichten.