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Pendlerpauschale und Pendlereuro
Pendler: alles neu ab Mai
Die Treibstoffpreise, egal, ob für Benzin oder Diesel, befinden sich auf einem Höhenflug. Darunter leiden vor allem Berufspendler, die auf ihr Auto angewiesen sind und auch nicht von heute auf morgen auf ein anderes Transportmittel umsteigen können. Für sie hat die Bundesregierung kürzlich ein zeitlich befristetes Entlastungspaket geschnürt, das diese wie einen warmen Mairegen empfinden mögen und das im Kern wie folgt aussieht:
- Erhöhung des Pendlerpauschale um 50 Prozent für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023.
- Vervierfachung des Pendlereuro für die Monate Mai 2022 bis Juni 2023.
- Für Berufstätige, die keine Steuer zahlen, wird in diesem Zeitraum der zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) zumindest um 100 Euro erhöht.
Daraus resultieren die in der Tabelle (rechte Seite) angeführten Steuerfreibeträge. Das Pendlerpauschale wird nämlich nicht direkt ausbezahlt, sondern vermindert nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass der jeweilige Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der um das Pendlerpauschale verminderten Lohnsteuerbemessungsgrundlage berechnet wird.
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