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Aktiendividenden & Quellensteuer
Quellensteuer aus dem Ausland zurückholen
Um heimische Anleger vor einer Doppelbesteuerung von Zinsen und Dividenden zu schützen, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und zahlreichen Staaten. Dabei werden in der Regel 15 Prozent der Bruttodividende an Quellensteuer auf die heimische KESt von 27,5 Prozent angerechnet, weshalb das heimische Finanzamt nur 12,5 Prozent einbehält.
Hat dabei der Ansässigkeitsstaat der dividendenzahlenden Gesellschaft mehr als die von Österreich angerechneten 15 Prozent an Quellensteuer einbehalten, kann der darüber hinausgehende Quellensteuerbetrag mittels vom Wohnsitzfinanzamt bestätigten Antrags beim jeweiligen ausländischen Finanzamt zurückgeholt werden. Das teils aufwendige Prozedere ist dabei von Staat zu Staat unterschiedlich, jedes Land hat eigene Erstattungsformulare.
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