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Quellensteuer aus dem Ausland zurückholen
„Die Bearbeitungszeit der Steuerbehörde in Deutschland betrug zuletzt meist zirka acht Monate“, Tendenz aber steigend, so Florian Kalchmair, Steuerberater bei HFP.
© HFP Steuerberater, Fourleaflover - GettyImages.com

Aktiendividenden & Quellensteuer

Quellensteuer aus dem Ausland zurückholen

Aktiendividenden sind eine schöne Sache, doch fallen sie im Ausland an, muss man sich meist mühsam die Quellensteuer zurückholen. Wie sieht das Rückholprozedere im Detail aus?

Von Michael Kordovsky

01.11.2022
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Um heimische Anleger vor einer Doppelbesteuerung von Zinsen und Dividenden zu schützen, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und zahlreichen Staaten. Dabei werden in der Regel 15 Prozent der Bruttodividende an Quellensteuer auf die heimische KESt von 27,5 Prozent ­angerechnet, weshalb das heimische ­Finanzamt nur 12,5 Prozent einbehält.

Hat dabei der Ansässigkeitsstaat der dividendenzahlenden Gesellschaft mehr als die von Österreich angerechneten 15 Prozent an Quellensteuer einbehalten, kann der darüber hinausgehende Quellensteuerbetrag mittels vom Wohnsitzfinanzamt bestätigten Antrags beim jeweiligen ­ausländischen Finanzamt zurück­geholt werden. Das teils aufwendige Prozedere ist dabei von Staat zu Staat unterschiedlich, jedes Land hat eigene ­Erstattungsformulare.

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