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Anlegerschaden

Riesenschaden für CPI-Anleger

Investoren der Wiener CPI Immobilien Gruppe müssen aktuell um ihr Geld bangen – es soll um rund 250 Millionen Euro gehen, ein Vielfaches der Wienwert-Pleite. Was Geschädigte nun tun können.

Von Susanne Kowatsch

31.08.2022
Zinshaus
Mit der Sanierung von Wiener Zinshäusern wurde CPI Immobilien groß, doch nach dem Tod des Geschäftsführers Ernst Kreihsler zeigten sich ernste wirtschaftliche Probleme.© CPI Marketing GmbH.

Nachdem bereits eine Reihe von Gesellschaften der Wiener CPI Immobilien Gruppe Insolvenz anmelden musste, traf es zuletzt mit der CPI Immobilien GmbH die Muttergesellschaft selbst, mit geschätzten Passiva in Höhe von 170 Millionen Euro, alleine 43 Millionen Euro sind für begebene Anleihen ausständig. Weitere der rund 160 Gesellschaften der Gruppe werden in Anbetracht der zahlreichen Verflechtungen vermutlich rasch in die Insolvenz folgen. Das Schadensausmaß bei der CPI, schildert Rechtsanwalt Lukas Aigner, Partner der Kanzlei Aigner Lehner Zuschin, sei auch im Vergleich zum Fall Wienwert enorm: „Hatten wir dort 30 bis 40 Millionen Euro an Anlegerschäden, ist es hier fast das Zehnfache.“

Kerngeschäft der CPI war seit den späten 1990er-Jahren das Ankaufen, Sanieren und Verwerten von Zinshäusern. Wichtig zu erwähnen: Mit der tschechischen CPI Property Group gibt es keine Verbindung. Im April verstarb der Geschäftsführer Ernst Kreihsler, kurz darauf wurden erste Unregelmäßigkeiten bekannt. Investoren konnten bei CPI nicht nur Anleihen und Genussscheine zeichnen, viele stiegen auch bei den rund 70 Immobilien-Projektgesellschaften als Gesellschafter ein. „Mindestbetrag waren hier üblicherweise 100.000 Euro“, so Aigner, der eine Reihe Geschädigter vertritt.

Überwiegend handelt es sich um österreichische Anleger, die Anleihen wurden auch in Deutschland verkauft, insgesamt sollen rund 250 Millionen Euro von Investoren eingeworben worden sein. „Es ist ein unfassbares Dickicht“, schildert Aigner, „als Erstes in Insolvenz sind vor allem jene GmbHs gegangen, wo Rückkaufsverpflichtungen vorhanden waren und diese schon fällig wurden, die Gesellschaft aber nicht mehr zahlen konnte.“ Denn der Deal mit den Anlegern, die Anteile an einer Projektgesellschaft kauften, war typischerweise folgender: „Für die 100.000 Euro erwarben sie eine Beteiligung am Kapital einer Entwicklungsgesellschaft für ein bestimmtes Haus. Es wurde versprochen, dass ihnen die Anteile nach drei Jahren für 120.000 Euro zurückgekauft werden, falls sie aussteigen wollen, oder sie ihr Engagement verlängern können“, so Aigner. Das klang nach einer fetten Jahresrendite von über sechs Prozent im sicheren Immobiliensegment und überzeugte viele. Was sie nicht wussten: Sobald genügend Gesellschafter gefunden waren, zahlte die Bank den Kredit an die Projektgesellschaft aus und erhielt den ersten Rang im Grundbuch. Das Geld, das die Gesellschafter einbezahlt hatten, verblieb aber nicht in ihrer Gesellschaft, wie es sein sollte, sondern wurde innerhalb des CPI-Geflechts rasch abgezogen, häufig, um anderswo Löcher zu stopfen.

Wie viel an werthaltigem Immobilienvermögen für die diversen Investoren verwertbar ist und nicht bereits an Banken verpfändet, ist derzeit schwierig zu überblicken.

Geschädigte schließen sich zusammen

Was kann man als Geschädigter tun? „Sinnvoll wird es sein, seine Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden und sich als Privatbeteiligter am Strafverfahren anzuschließen, so genießt man auch den Verjährungsschutz, was zivilrechtliche Ansprüche betrifft“, fasst Oliver Jaindl, Vereinsvorstand von Cobin Claims, zusammen.

Bei Cobin Claims handelt es sich um einen nicht gewinnorientierten Verein, der sich als Plattform für rechtliche Sammelaktionen versteht. Die Rechtsanwälte Lukas Aigner und Wolfgang Haslinger arbeiten mit Cobin Claims in dieser Causa zusammen.

Betroffene können sich kostenlos und unverbindlich unter www.cobinclaims.at/sammelaktion-cpi registrieren. „Jeder“, so Jaindl, „kann mitmachen, egal ob er eine Rechtschutzversicherung hat, seine Anwälte selbst zahlen möchte oder sich das nicht leisten kann oder will und offen für einen Prozessfinanzierer ist.“ Den kooperierenden Anwälten nimmt Cobin Claims organisatorische Arbeit ab, wodurch sich günstigere Preise für die Geschädigten aushandeln ließen. Sollte man auch eine Prozessfinanzierung anbieten, würden stets mehrere Angebote eingeholt.

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