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OGH-Urteile
Rückzahlung nach Onlineglücksspiel
Ein Mann hatte an Onlineglücksspielen teilgenommen und erlitt im Zeitraum Mai 2019 bis November 2021 einen Wettspielverlust in Höhe von rund 39.000 Euro. Er klagte das Unternehmen, das von seinem Sitz in Malta aus über die von ihm betriebene Website Dienstleistungen im Bereich des Glücksspiels anbietet, auf Rückzahlung der erlittenen Verluste. Das Unternehmen verfügt über keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielrecht. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt, die sich auf die Unwirksamkeit der Glücksspielverträge gestützt hatte, und auch der OGH (6 Ob 216/23t) wies die außerordentliche Revision des beklagten Unternehmens zurück. Er verwies dabei auf die gefestigte Rechtsprechung, wonach verbotene Spiele nicht einmal eine Naturalobligation erzeugen und der Verlierer die gezahlte Wett- oder Spielschuld zurückfordern kann. Darauf, ob der Spieler durch die Teilnahme am verbotenen Spiel selbst einen Verwaltungsstraftatbestand erfüllt, kommt es nicht an. Dass deutsche Gerichte unter Zugrundelegung der deutschen Rechtslage eine Rückforderung allenfalls ausgeschlossen haben, veranlasste den OGH nicht, von seiner ständigen Rechtsprechung zur österreichischen Rechtslage abzugehen.