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Steuer-Tipp
Schnellere Tarifsenkung, erhöhter Sozialversicherungs-Bonus
Mitte Dezember wurde die Steuerreform im Parlament beschlossen, im Detail gab es ein paar Abweichungen zum ursprünglichen Entwurf.
Eine der wichtigsten: Die geplante Senkung der Tarifstufen 2 und 3 ist nun schon per 1. Jänner gestartet, ursprünglich war sie erst für 1. Juli 2022 geplant gewesen. Der administrative Mehraufwand für eine Änderung im laufenden Jahr wurde als zu hoch eingeschätzt. Und auch die geplante Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen entfällt, dafür wird der bisher schon bestehende Sozialversicherungs-Bonus für kleine Einkommen („Negativsteuer“) von bisher 400 auf künftig maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionisten wird der Pensionisten-Absetzbetrag auf 825 Euro von bisher 600 Euro angehoben (bzw. der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von bisher 964 Euro auf 1.214 Euro erhöht). Beantragt werden kann der erhöhte Bonus erstmals in der Arbeitnehmerveranlagung für 2022, ab Anfang 2023.
Gründe für das Abweichen vom ursprünglichen Plan sind einerseits die befürchteten Mindereinnahmen für die Sozialversicherung, zudem ist so der administrative Aufwand geringer.