Hauptinhalt
Tipp der Woche
So sicher ist Ihr Geld auf der Bank
Seit den Bankpleiten in den USA und der Notrettung der Credit Suisse in der Schweiz stellen sich viele die Fragen, wie sicher ihr Geld bei heimischen Banken ist und was im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank mit den Einlagen passiert. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier:
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung entschädigt die Kunden einer Bank, wenn diese nicht mehr auf ihre Einlagen bei der Bank zugreifen können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb der Bank von den zuständigen Behörden eingestellt wird oder gegen das Kreditinstitut Konkurs angemeldet wird.
Ist meine Bank auch bei einer Einlagensicherung?
Jede Bank mit Sitz in Österreich, die Kundeneinlagen entgegennimmt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied bei einer Einlagensicherung zu sein. Die Einlagensicherung Austria (ESA) ist die sogenannte „einheitliche“ Sicherungseinrichtung, daneben verfügen die Kreditinstitute der österreichischen Sparkassengruppe sowie jene der österreichischen Raiffeisengruppe über eigene Sicherungseinrichtungen. Gehört ein Kreditinstitut keiner dieser drei Sicherungseinrichtungen an, erlischt seine Konzession zur Entgegennahme von Einlagen.
Was ist gesichert?
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf Konten und Sparbüchern (z. B. Girokonto, Sparkonto, Kapitalsparbuch, Verrechnungskonto) bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bank gesichert.
Was ist mit Beträgen über 100.000 Euro?
In bestimmten Fällen können sogar Einlagen über 100.000 Euro bis maximal 500.000 Euro zeitlich befristet gedeckt sein (laut § 12 ESAEG). Das gilt zum Beispiel, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten vor der Zahlungsunfähigkeit der Bank aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (Erbe, Versicherungsleistungen, Verkauf des eigenen Hauses/Wohnung etc.) zu dem Geld gekommen sind.
Sind Wertpapiere wie Fonds und Aktien geschützt?
Wertpapiere werden von Banken bzw. Brokern als „Sondervermögen“ lediglich in Ihrem Auftrag aufbewahrt, bleiben aber im Konkursfall der Bank Ihr Eigentum und können daher auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden.
Sollte die Bank aus irgendwelchen Gründen nicht imstande sein, die Wertpapiere der Kunden zurückzugeben, sichert die Einlagensicherung im Rahmen der Anlegerentschädigung Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 20.000 Euro pro Person.
Guthaben auf einem zu Ihrem Depot gehörigen Verrechnungskonto fallen unter die Einlagensicherung und werden bei der Berechnung des Höchstbetrags von 100.000 Euro berücksichtigt.
Sind nur Privatpersonen oder auch Firmengelder geschützt?
Die Einlagensicherung schützt Guthaben von Privatpersonen sowie von Personen- und Kapitalgesellschaften – ausgenommen Einlagen von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern wie z. B. Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen und Einlagen öffentlicher Institutionen.
Wann bekommt man sein Geld zurück, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank eingreifen muss?
Falls Ihre gedeckten Einlagen maximal 100.000 Euro betragen, zahlt die Einlagensicherung die gedeckten Einlagen innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Arbeitstagen aus. Sie brauchen dazu keinen Antrag zu stellen, müssen aber die Kontodaten eines anderen Kontos bekannt geben, auf das die Entschädigung ausbezahlt werden soll. Die Entschädigung erfolgt somit per Überweisung auf ein von Ihnen genanntes Konto.
Falls Ihre Einlage eine zeitlich begrenzt gedeckte Einlage bis 500.000 Euro ist (siehe oben), müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls bei der Einlagensicherung einen schriftlichen Antrag auf Erstattung stellen und nachweisen, dass sämtliche Voraussetzungen des § 12 ESAEG für eine Deckung über 100.000 Euro erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt nach Überprüfung Ihres Anspruchs durch die Einlagensicherung.