Hauptinhalt
Tipp der Woche
So viel Geld bringt die neue Förderoffensive für (E-)Transport- und (E-)Falträder
Seit März 2023 können Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden von einer erhöhten Förderung für Transporträder (1.000 statt 900 Euro) profitieren. Zudem werden auch erstmals Falträder mit 600 Euro gefördert. Die Beiträge gibt es dabei in beiden Fällen für Radvarianten sowohl mit als auch ohne E-Antrieb. Dafür kooperiert das Klimaschutzministerium (BMK) mit dem Sportfachhandel, der einen Teil der Förderung – jeweils 150 Euro inklusive eines großen Fahrradservices – beisteuert.
Die Förderungen im Detail
Konkret setzen sich die Förderungen wie folgt zusammen:
- (E-)Transporträder: Die Anschaffung wird mit einem Mobilitätsbonus in Höhe von in Summe 1.000 Euro unterstützt. 850 Euro kommen vom BMK, 150 Euro inklusive großen Fahrradservices vom Sportfachhandel.
- (E-)Falträder: Die Anschaffung wird mit einem Mobilitätsbonus in Höhe von in Summe 600 Euro unterstützt. 450 Euro kommen vom BMK, 150 Euro inklusive großen Fahrradservices vom Sportfachhandel.
Was gilt für Private, was für Betriebe?
Die Höhe der maximalen Förderbeiträge unterscheidet sich nicht. Der Mobilitätsanteil des österreichischen Sportfachhandels reduziert den Anschaffungspreis um 150 Euro und der Mobilitätsanteil des Bundes nimmt den reduzierten Anschaffungspreis als Basis. Der Bundesanteil ist bei Privatpersonen mit 50 Prozent und bei Betrieben, Vereinen und Gemeinden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Das bedeutet, dass sich der Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen (E-)Fahrrädern reduziert.
Ergänzende Anmerkung: Für Betriebe bleibt außerdem die bisherige Fördermöglichkeit von E-Fahrrädern weiterhin bestehen. Werden mindestens fünf E-Fahrräder angeschafft, winken bis zu 400 Euro pro Rad. 250 Euro davon steuert das BMK bei, 150 Euro inklusive großen Fahrradservices finanziert der Sportfachhandel.
Die Fördervoraussetzungen
Wer als Privatperson die Förderung für ein (E-)Faltrad in Anspruch nehmen will, muss eine Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel besitzen. Außerdem darf das (E-)Faltrad im gefalteten Zustand maximal 110 mal 80 mal 40 Zentimeter groß sein, damit es in den ÖBB-Nahverkehrszügen und Railjets als Gepäckstück gilt und kostenlos mitgenommen werden kann.
Anträge können je nach vorhandenem Restbudget bis längstens 29. Februar 2024, zwölf Uhr gestellt werden. Anerkannt werden ausschließlich Rechnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sind.
Voraussetzung für alle Förderangebote im Bereich E-Mobilität ist zudem, dass 100 Prozent des verwendeten Stroms aus erneuerbaren Energieträgern kommen.
Weitere Informationen zur Förderung sowie die Formulare zur Antragstellung gibt es hier: umweltfoerderung.at