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Steuerfragen zur Wohnungsvermietung
Steuer-Einmaleins für Vermieter
Aufgrund des herrschenden mageren Zinsniveaus bevorzugten etliche Anleger in den letzten Jahren die Devise „lieber Grundbuch als Sparbuch“. Doch was tun mit der Immobilie? Eine Möglichkeit ist, sich im Rahmen einer Vermietung ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen.
Als Vermieter kann eine Einzelperson oder eine Personengemeinschaft auftreten. Erwerben zwei natürliche Personen, etwa ein Ehepaar, gemeinsam Wohnungseigentum, wird automatisch eine Eigentümerpartnerschaft begründet. Das Besondere daran ist, dass beide Personen je zur Hälfte Eigentümer der Immobilie werden, egal, wie viel jeder zum Kaufpreis beiträgt.
Einkommensteuerpflicht
Vereinnahmte Mietzinse zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die der Einkommensteuer unterliegen. Daher müssen eine Einkommensteuererklärung (Formular E1) und eine gesonderte Beilage (E1b) für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt abgegeben werden. Eine Steuerpflicht entsteht, falls Sie einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, sprich: „Gewinn“, erzielen.
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