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Strafe mal zwei
Droht der Geschäftsführung eine Strafe, wird häufig auch die GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zur Kasse gebeten.
© Fotos: alfexe - GettyImages.com

Die GmbH als Verhängnis

Strafe mal zwei

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist nicht neu, seine Auswirkungen werden aber noch oft unterschätzt: Hat sich der Geschäftsführer oder ein Mitarbeiter strafbar gemacht, droht nicht selten auch der GmbH eine Strafe.

Von Edith Bamberger und Natascha Sautter

26.09.2023
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