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![Strafe mal zwei](/fileadmin/_processed_/3/a/csm_2310_Recht1_d2bd21d210.jpg)
Droht der Geschäftsführung eine Strafe, wird häufig auch die GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zur Kasse gebeten.
Die GmbH als Verhängnis
Strafe mal zwei
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