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OGH-Urteile
Tunnelbrand
Der Lenker eines Lkw hielt in einem Tunnel an, als er bemerkte, dass Luft aus dem linken Vorderreifen entwich. Als er ausstieg, sah er, dass der linke Vorderreifen brannte. Mangels ausreichender Kenntnis über die Handhabung schaffte es der Lenker nicht, mit einem der beiden im Lkw mitgeführten Handfeuerlöscher den Brand zu löschen. Ein richtiger Einsatz der Feuerlöscher hätte die Beschädigung des Tunnels und einen Schaden in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro vermieden.
Der OGH (2 Ob 165/23p) verneinte eine Haftung des Lkw-Halters und wies die Schadenersatzklage ab. Die unterbliebene Schulung des Lenkers im Umgang mit den im Fahrzeug vorhandenen, gesetzlich aber nicht vorgeschriebenen Löschgeräten stellt keine die Allgemeinheit gefährdende Benutzung des Fahrzeugs dar. Ebenso wenig betrifft das dem Lenker vorgeworfene unzureichende Löschverhalten die Regeln der Fahrkunst bzw. der Bedienung von Betriebseinrichtungen. Spezielle Kenntnisse über Brandbekämpfung und den Umgang mit Löschgeräten sind nur von Lenkern von Gefahrguttransporten zu erwarten – ein solcher lag aber eben nicht vor.