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OGH-Urteile
Unfall an Bord eines Flugzeugs
Auf einem von der beklagten Luftfahrtlinie durchgeführten Flug von Tel Aviv nach Wien fiel eine Kanne von einem Servierwagen und verbrühte den späteren Kläger mit heißem Kaffee. Seine rund zweieinhalb Jahre später eingebrachte Klage auf Zahlung von 10.196 Euro Schadenersatz und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle zukünftigen Schäden aus dem Unfallereignis, auch für die unzureichende Erstversorgung seiner Verletzungen, wurde abgewiesen. Die Vorinstanzen begründeten dies unter Hinweis auf das Montrealer Übereinkommen („MÜ“), wonach Schadenersatzansprüche nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden können.
Der Kläger rief dagegen den OGH an mit dem Argument, die mangelnde Erstversorgung sei als separates Schadensereignis zu betrachten und vom MÜ nicht umfasst. Diese Frage wurde vom OGH (2 Ob 148/23p) auch an den EuGH herangetragen, welcher nun entschied, dass Art 17 Abs 1 MÜ dahin auszulegen ist, dass die unzureichende medizinische Erstversorgung eines Reisenden an Bord eines Luftfahrzeugs, die zu einer Verschlimmerung der durch den Unfall verursachten Körperverletzung geführt hat, als Teil dieses Unfalls anzusehen ist. Somit kam die Klage zu spät, auch was die Folgen der Erstversorgung betrifft.