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Dynamische Preise, falsche Rabatte:
Verrückte Preise
Der November ist der Monat der Rabatte im Onlinehandel. Am 11. 11. naht der Singles’ Day, Black Friday ist am 29. 11., und am 2. 12. folgt der Cyber Monday. Auch heuer wird so mancher Schnäppchenjäger wohl wieder auf das eine oder andere „Megaangebot“ hereinfallen und Dinge kaufen, die er ohne die schrille Anpreisung nicht erstanden hätte.
Im Vorjahr untersuchte das europäische Consumer Protection Cooperation Network (CPC) Black-Friday-Angebote im Internet. Über 28.000 Produkte auf über 500 Websites wurden untersucht. In über 70 Prozent der Shops wurde zumindest ein nicht gesetzeskonformer Rabatt festgestellt.
Zur Auszeichnung von Rabatten gibt es EU-weit mittlerweile recht eindeutige Regeln in der EU-Modernisierungsrichtlinie, in Österreich wurde diese Vorschrift vor zwei Jahren unter anderem im § 9a des Preisauszeichnungsgesetzes umgesetzt. Unternehmen sind demnach, wenn sie mit Rabatten werben, zur Angabe des Tiefstpreises der letzten 30 Tage verpflichtet. Die angepriesenen Preisermäßigungen müssen konkret auf Basis dieses 30-Tage-Tiefstpreises berechnet werden, wie der EuGH erst kürzlich festgestellt hat.
Was die Konsumentenschützer des CPC aber auf vielen Websites fanden, waren kurzfristig vor dem Black Friday erhöhte und dann wieder gesenkte Preise, um den daraus berechneten Rabatt größer wirken zu lassen – was aufgrund des 30-Tage-Tiefstpreisgebots aber unzulässig ist. Statt der angepriesenen 40 Prozent Rabatt blieb dann, korrekt berechnet, teils kaum noch Rabatt übrig.
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