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Wenn einer keine Reise tut …
Was passiert, wenn kurz vor der Abreise im Zielland eine Naturkatastrophe eintritt, etwa ein Vulkanausbruch wie auf La Palma 2021?
© jord_renart – GettyImages.com

Reisestorno

Wenn einer keine Reise tut …

Der Nichtantritt einer gebuchten Reise kann teuer werden. Doch nach einem richtungs­weisenden EuGH-Urteil könnten sich die Stornobedingungen künftig etwas lockern.

Von Claudia Jörg-Brosche

28.05.2024
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Kurz vor der Abreise ist der Reise­partner unerwartet erkrankt? Vor Ort gab’s gerade ein Erd­beben, einen Terroranschlag oder es brennt gerade großflächig? Wenn vor Urlaubsantritt etwas passiert, was die Reise verhindert oder unzumutbar macht, bleibt man nicht selten auf 100 Prozent des Reisepreises sitzen. Aber es gibt auch Fälle, wo die Kosten der Reise zurückgezahlt werden müssen, ganz ohne Stornoversicherung. 

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, in welcher Form man die Reise gebucht hat. Pauschalreisende genießen dank Pauschalreisegesetz (PRG) die höchste Rechtssicherheit: Es gibt einen Gesamtvertrag und einen Ansprechpartner, den Reiseveranstalter. Individualreisende hingegen sind mit mehreren Verträgen und Ansprechpersonen konfrontiert. Hier gelten die Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungsträger sowie die Judikatur des Landes, in dem sich dieser befindet. Flüge können nur dann kostenfrei storniert werden, wenn die Beförderung an den Zielort nicht möglich ist.

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