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Fallende Äste, Stolperfallen am Weg, Steinschlag
Wer haftet, wenn etwas passiert?
In den letzten Wochen wurde heftig gesägt und umgeschnitten – in Wäldern, am Straßenrand, in Parks und auch inso manchem privaten Garten. Denn nach den schweren Winterstürmen gab es fast im ganzen Bundesgebiet umgefallene, entwurzelte, zersplitterte Bäume und armdicke heruntergefallene Äste.
Nicht selten wurde dabei deutlich mehr weggeschnitten, als nötig war. „Angstschnitte“ nennt man diese Praxis, an deren Ende reihenweise Baumstümpfe stehen statt einer Allee voller prächtiger Bäume. Denn in Österreich herrscht ein sehr rigides Haftungssystem – zumindest bei Bäumen, die nicht im Wald stehen. „Seit den 1960er-Jahren hat sich für solche Bäume eine Judikatur entwickelt, die besonders Kommunen mit einer sehr strengen Sorgfaltspflicht belegt. Und vor lauter Angst, wegen eines herabfallenden Astes zu haften, sägen Gemeinden lieber zu viel weg als zu wenig“, schildert Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität.
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