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Tipp der Woche
Wertpapierdepot noch schnell steueroptimieren!
Ein realisierter Wertpapierverlust ist nicht ins nächste Kalenderjahr übertragbar, er geht verloren! Ziel sollte daher immer sein, Verluste möglichst zeitnahe zu verwerten. Verluste aus Wertpapiergeschäften können nicht nur mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen gegengerechnet werden, sondern auch mit Anleihezinsen, Aktiendividenden oder Ausschüttungen aus GmbHs. Voraussetzung ist, dass Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen stammen, die alle dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen.
Wichtig: Seit dem Jahr 2022 werden auch Kryptowährungen, die nach dem 28. 2. 2021 erworben wurden, zum Zuflusszeitpunkt mit 27,5 Prozent besteuert.
Keine Gegenrechnung mit Sparbuchzinsen!
Nicht gegenrechnen lassen sich realisierte Wertpapierverluste hingegen mit Sparbuchzinsen, die mit 25 Prozent KESt versteuert werden, oder mit Veranlagungen, die dem Einkommensteuertarif unterliegen (z. B. aus nicht verbrieften Derivaten etc.).
Noch etwas: Während Gewinne und Verluste auf einem Depot oder auch auf unterschiedlichen Depots bei derselben Bank automatisch gegengerechnet werden, ist das bei Gewinnen und Verlusten auf Depots bei verschiedenen Banken nicht der Fall. Hier empfiehlt es sich, Bescheinigungen über den Verlustausgleich von den Banken einzufordern und den Verlustausgleich in der Steuererklärung geltend zu machen.