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Steuer-Tipps
Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr 15.000 Euro verdienen, ohne die ihnen zustehende Familienbeihilfe zu verlieren. Für die Zuverdienstgrenze gilt eine „Jahresdurchrechnung“, es ist also gleichgültig, in welchem Monat des betreffenden Kalenderjahrs wie viel verdient wurde. Bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres kann man dagegen beliebig viel dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Danach ist für die 15.000-Euro-Grenze das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben.
Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von 15.000 Euro überschritten hat, zurückzuzahlen.
Auch Studienbeihilfe darf bis zu einem Zuverdienst von 15.000 Euro jährlich bezogen werden. Achtung, für die Studienbeihilfe zählen aber beispielsweise auch Leistungen wie eine Waisenpension, Krankengeld, Lehrlingsentschädigung, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld etc. zum Einkommen dazu.
Einkommensteuer wird schließlich fällig, sobald das Jahreseinkommen pro Kalenderjahr 12.000 Euro übersteigt.