Hauptinhalt
OGH-Urteile
Geld zurück nach Glücksspiel
Die Beklagte bietet von ihrem Sitz in Malta aus über das Internet Dienstleistungen an, auch im Bereich des Glücksspiels. Sie verfügt jedoch über keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielrecht. Der Kläger nahm an von der Beklagten im Internet veranstalteten Glücksspielen teil und verlor von Februar 2012 bis Jänner 2019 insgesamt 87.394,80 Euro. Er klagte auf Zahlung dieses Betrages unter Hinweis auf die Unwirksamkeit der Glücksspielverträge – und bekam Recht. Der OGH hat im Einklang mit der Rechtsprechung der beiden anderen österreichischen Höchstgerichte in mehreren aktuellen Entscheidungen neuerlich festgehalten, dass das österreichische System der Glücksspielkonzessionen allen vom EuGH aufgezeigten Vorgaben entspricht. Zur unionsrechtlichen Zulässigkeit eines Gewinnspielmonopols sowie der dadurch bewirkten Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit liegt bereits umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor. Die Beurteilung, dass die Spieleinsätze aus einem verbotenen Glücksspiel zurückgefordert werden können, entspricht daher der ständigen Rechtsprechung. Ein von der Beklagten argumentierter Rechtsmissbrauch des Klägers ist nicht erkennbar (4 Ob 213/21h).