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OGH-Urteile
Legionellen im Whirlpool
Während ihrer Gartenparty mit etwa 30 bis 40 Gästen gestatteten die Beklagten einem Gast auf dessen Bitte die Benutzung des Whirlpools. In der Folge erkrankte er an einer Legionellen-Pneumonie, weil der Whirlpool mit Legionellen kontaminiert war. In der Schadenersatzklage warf er den Gastgebern vor, sie hätten die jedem Whirlpool-Besitzer zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung einer Kontamination des Whirlpools mit Legionellen unterlassen.
Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht erkannte der OGH (9 Ob 14/22g) allerdings nicht. Die Beklagten durften aufgrund des Betriebsmanuals zum Whirlpool davon ausgehen, dass die von ihnen laufend durchgeführte Reinigung und Wartung des Whirlpools einer Bakterienbildung vorbeugt. Ein sorgfältiger Besitzer eines Whirlpools musste nicht erkennen, dass vom permanenten Belassen des Abflussschlauchs am Auslass die Gefahr des Eindringens von Bakterien in den Whirlpool ausgehen könnte. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen nicht überspannt werden.