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Steuerfreie Zuckerl vom Chef© egal - GettyImages.com

Mitarbeiter-Benefits

Steuerfreie Zuckerl vom Chef

Von Susanne Kowatsch

27.09.2022
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Kaum ein Unternehmen, das nicht händeringend leistungsbereite Mitarbeiter sucht. Reihenweise Unternehmen, in denen die vorhandene Mannschaft Überstunden am laufenden Band leisten muss und den langersehnten Urlaub verschieben musste.

Wäre es da nicht an der Zeit, das eine oder andere Zuckerl an die bestehenden Mitarbeiter zu verteilen und bei neuen Mitarbeitern damit zu punkten? Das Beste daran ist, dass einige der vorgestellten Möglichkeiten (siehe auch GEWINN-Titelgeschichte) nicht nur von der Steuer befreit sind, sondern oft auch von der Sozialversicherung sowie den Lohnnebenkosten. Im Folgenden ein Überblick zur Ideensuche gleichermaßen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Man wird ja noch etwas vorschlagen dürfen …

Aufgefettete Essensgutscheine

Lange Zeit war es nur erlaubt, seinen Mitarbeitern maximal 4,40 Euro pro Tag für das Mittagessen zu sponsern bzw. 1,10 Euro pro Arbeitstag für Lebensmitteleinkäufe. Das machte nur bedingt glücklich, doch im Jahr 2020 wurden die Höchstbeträge endlich an realistischere Essenskosten angepasst: Essensgutscheine in Höhe von bis zu acht Euro pro Werktag dürfen seither an die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden bzw. zwei Euro täglich pro Arbeitstag für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden müssen. Seit Anfang dieses Jahres ist zudem dauerhaft gesetzlich verankert, dass die Essensgutscheine nicht bloß im Restaurant eingelöst werden dürfen, sondern beispielweise auch für den Lieferservice im Homeoffice. Zudem ist es jetzt ganz offiziell in Ordnung, Gutscheine auch gesammelt auszugeben – „bis Juni 2021 hätte man noch einen Nachweis erbringen müssen, dass sie tagtäglich konsumiert wurden“, erklärt Sozialversicherungs- und Lohnsteuerexperte Thomas Neumann, Partner bei BDO. Das Thema Essensgutscheine wurde also zuletzt deutlich entbürokratisiert.

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