Hauptinhalt
Unterhalt
Unterhalt für Kinder
Alleinerzieher mit Kindern spüren die aktuelle Inflation besonders, genauso freilich auch Geschiedene und Getrennte, die für ihre Kinder Geldunterhalt zahlen müssen. Sind eigentlich Inflationsanpassungsklauseln, wie sie in jedem Miet- oder Versicherungsvertrag Usus sind, auch bei Unterhaltsvereinbarungen für Kinder automatisch mit dabei?
Nein ist die vielleicht überraschende Antwort. In bloß privat zwischen den Eltern abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarungen ist das Ausmachen einer Inflationsanpassung unüblich. Sie sind ohnedies nicht empfehlenswert, da Unterhaltsvereinbarungen, die ohne Kinder- und Jugendhilfeträger oder Gericht abgeschlossen wurden, die Rechtswirksamkeit fehlt.
Von den Eltern vor Gericht abgeschlossene Unterhaltsvereinbarungen sind in den letzten Jahren wiederum deutlich seltener geworden. Der Grund, erklärt Rechtsanwalt und Familienrechtsexperte Günter Tews: „Seit einer Gesetzesänderung 2013 bindet eine solche Vereinbarung nur den Unterhaltspflichtigen, nicht aber auch die Kinder.“ Egal also, was darin ausgemacht wurde, könnten die Kinder bzw. ihr gesetzlicher Vertreter theoretisch schon am nächsten Tag zu Gericht gehen und einen höheren Unterhalt beantragen.
Jetzt weiterlesen
Sie haben bereits ein GEWINN-Abo?
Sichern Sie sich jetzt Ihr Angebot und lesen Sie weiter
Zu den Angeboten