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OGH-Urteile
Vertragsbruch des Vermieters
Der Mieter einer mehr als 200 Quadratmeter großen Wohnung beabsichtigte 2018, sein vertraglich vereinbartes Weitergaberecht auszuüben. Die Nachmieter sagten ihm dafür sowie für die Übernahme des Bestandobjekts samt Inventar ein Entgelt von 85.000 Euro zu. Falls der Vermieter die Weitergabe der Mietrechte nicht akzeptieren wolle, wurde den Nachmietern ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Der ursprüngliche Mieter informierte die Hausverwaltung von seiner Absicht und ersuchte um Bestätigung, dass keine Einwände bestehen. Der Vermieter bestritt jedoch, dass der Mieter ein Weitergaberecht habe, worauf die in Aussicht genommenen Nachmieter zurücktraten. Der Mieter klagte daraufhin seinen Vermieter auf Zahlung von 85.000 Euro Schadenersatz.
Der OGH (4 Ob 96/21b) bestätigte die Haftung des Vermieters – dieser muss zahlen. Es widersprach seinen aus der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abzuleitenden (Neben-) Pflichten, sich trotz des eindeutigen Wortlauts der Vereinbarung und somit in offensichtlicher Kenntnis der Unrichtigkeit seiner Behauptung gegen die Weitergabe auszusprechen.