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Finanzstrafrecht
Wie der Fiskus im Ausland geparktes Geld aufspürt: Gläserne Konten
Da schauten Herr und Frau Findig aber verdutzt. Seit Jahren veranlagten sie ihr Geld auf einem Wertpapierdepot in Hongkong. In die österreichische Steuererklärung aufgenommen hatten sie ihre Einkünfte daraus nie. Kein Problem, dachten sie bislang. Bis sie plötzlich vom Finanzamt einen Bedenkenvorhalt erhielten: mit dem Namen ihrer Bank in Hongkong, ihrer Depotnummer und der Frage, warum sie bislang keine Kapitaleinkünfte deklariert hatten.
So gläsern sind wir schon
Dem Finanzamt stehen sowohl nationale als auch internationale Informationsquellen zur Verfügung, darunter nicht zuletzt Banken. Diese unterliegen diversen Meldepflichten. Die dadurch gewonnenen Informationen werden mitunter auch grenzüberschreitend zwischen den Finanzverwaltungen der betroffenen Länder verteilt.
Österreichische Finanzinstitute müssen dem Fiskus etwa Zahlungsausgänge von 50.000 Euro oder mehr melden, sofern der Kapitalabfluss von Privatkonten natürlicher Personen erfolgt. In diesem Fall ergeht eine automatische Kontrollmitteilung in den Akt des Steuerpflichtigen, mitunter wird daraufhin das Finanzamt aktiv. Baut man beispielsweise gerade ein Haus und hat der Bauunternehmer im zeitlichen Umfeld eine Rechnung gelegt, könnte das Finanzamt damit auf die Idee von Schwarzzahlungen kommen – also darauf, dass vielleicht doch nicht alles ganz ordnungsgemäß auf der offiziellen Rechnung steht.
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