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Wie der Fiskus im Ausland geparktes Geld aufspürt: Gläserne Konten© Estradaanton - GettyImages.com; MARHARYTA MARKO - GettyImages.com; rep0rter - GettyImages.com; Bildbearbeitung: GEWINN

Finanzstrafrecht

Wie der Fiskus im Ausland geparktes Geld aufspürt: Gläserne Konten

So mancher Steuerpflichtige ist von den Detailkenntnissen seines Finanzamts überrascht. Woher weiß das Finanzamt von der großen Barauszahlung auf dem Girokonto, vom Sparbuch in Estland, dem Aktiendepot in den USA oder dem Krypto-Investment in Hongkong?

Von Natascha Sautter und Caroline Toifl

31.05.2022
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Da schauten Herr und Frau Findig aber verdutzt. Seit Jahren veranlagten sie ihr Geld auf einem Wertpapierdepot in Hongkong. In die österreichische Steuererklärung aufgenommen hatten sie ihre Einkünfte daraus nie. Kein Problem, dachten sie bislang. Bis sie plötzlich vom Finanzamt einen Bedenkenvorhalt erhielten: mit dem Namen ihrer Bank in Hongkong, ihrer Depotnummer und der Frage, warum sie bislang keine ­Kapitaleinkünfte deklariert hatten.

So gläsern sind wir schon

Dem Finanzamt stehen sowohl nationale als auch internationale Informationsquellen zur Verfügung, darunter nicht zuletzt Banken. Diese unter­liegen diversen Meldepflichten. Die ­dadurch gewonnenen Informationen werden mitunter auch grenzüberschreitend zwischen den Finanzverwaltungen der betroffenen Länder ­verteilt.

Österreichische Finanzinstitute müssen dem Fiskus etwa Zahlungsausgänge von 50.000 Euro oder mehr melden, sofern der Kapitalabfluss von Privatkonten natürlicher Personen erfolgt. In diesem Fall ergeht eine automatische Kontrollmitteilung in den Akt des Steuerpflichtigen, mitunter wird daraufhin das Finanzamt aktiv. Baut man beispielsweise gerade ein Haus und hat der Bauunternehmer im zeitlichen Umfeld eine Rechnung gelegt, könnte das Finanzamt damit auf die Idee von Schwarzzahlungen kommen – also darauf, dass vielleicht doch nicht alles ganz ordnungsgemäß auf der offiziellen Rechnung steht.

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